Kurzinfo über die Nichtraucher-Initiative Deutschland e.V. (NID)

Kurzinformation

Die Nichtraucher-Initiative Deutschland e.V. (NID) wurde 1988 von den seit 1974 entstandenen lokal-regionalen Nichtraucher-Initiativen gegründet. Trotz der seitdem erzielten erheblichen Erfolge beim Nichtraucherschutz sind wir von einer passivrauchfreien Gesellschaft jedoch noch weit entfernt.

Der Schwerpunkt der NID-Aktivitäten hat sich in den letzten Jahren infolge meist zufriedenstellender Regelungen am Arbeitsplatz immer mehr auf den Nichtraucherschutz in der Wohnung verlagert. In einem 24-seitigen Leitfaden informiert die NID darüber, was zu tun ist, wenn Tabakrauch aus Nachbarwohnungen das Leben in der eigenen Wohnung zur Qual werden lassen. Grundlage bildet das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. Januar 2015 zum Rauchen auf dem Balkon, das zwei NID-Mitglieder mit Unterstützung des Vereins erstritten haben.

Die Informationskampagnen der NID seit den 1990er Jahren und ihre Argumente, vorgetragen bei Anhörungen der Ausschüsse des Bundestags und der Landtage, trugen erheblich dazu bei, die Basis für einen gesetzlichen Nichtraucherschutz zu schaffen: 2002 die Arbeitsstättenverordnung und 2007/2008 die Nichtraucherschutzgesetze des Bundes und der Länder. In seinem Urteil vom 30. Juli 2008 (Rauchverbot in Gaststätten ohne Ausnahme ist verfassungsgemäß) bezieht sich das Bundesverfassungsgericht dreimal ausdrücklich auf Informationen und die Argumentation der NID. 2009/10 unterstützte die NID das bayerische Volksbegehren für ausnahmslos rauchfreie Gaststätten sowohl finanziell als auch personell. Ziel der NID ist ein konsequenter und einheitlicher gesetzlicher Nichtraucherschutz in ganz Deutschland.

Der größte Mitgliedsverein der NID, die Nichtraucher-Initiative München e.V. (NIM), siegte 1984 in dritter Instanz vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gegen den Tabakkonzern Philip Morris. Der BGH hielt auch eine drastische Verfremdung von Tabakwerbung wegen der enormen Gesundheitsschädlichkeit für rechtens. Im konkreten Fall erlaubte er es, aus der Werbung für ein Marlboro-Poker eine Werbung für ein Mordoro-Poker zu machen und die Geldpreise durch die Preise "Lungenkrebs, Magengeschwür und Herzinfarkt" zu ersetzen. Die lokal-regional aktive NIM, 2009/2010 Mitinitiatorin des Volksbegehrens Nichtraucherschutz in Bayern, wurde am 4. November 2017 nach 40 Jahren erfolgreicher Tätigkeit aufgelöst.

Einzelpersonen und Multiplikatoren stellt die NID kostenlos Medien (Aufkleber, Postkarten, Plakate) mit verschiedenen Motiven zur Verfügung. Sie sind auf der NID-Webseite abgebildet und können per E-Mail angefordert werden. Zweimal im Jahr erscheint die 24-seitige Vereinszeitschrift Nichtraucher-Info mit Berichten über wichtige aktuelle Entwicklungen.

Gemeinnützigkeit


Die NID ist wegen Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege nach dem letzten ihr zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes München für Körperschaften, StNr 143/220/00511, vom 19.05.2021 für den letzten Veranlagungszeitraum 2018, 2019 und 2020 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Hier geht´s zur Satzung der NID.