Nichtraucherschutz in Gaststätten

Nichtraucherschutz in der Gastronomie

Im Zuge der Föderalismusreform 2006 wurde den Bundesländern die Gesetzgebungskompetenz für das Gaststättenrecht übertragen. In der Folge kam es vor allem 2007/08 zu unterschiedlichen Regelungen. Während in Bayern (seit 1. August 2010), Nordrhein-Westfalen (seit 1. Mai 2013) und im Saarland (seit 1. Juli 2010 mit Übergangsfrist bis 1. Dezember 2011) für Gaststätten ein ausnahmsloses Rauchverbot gilt, lassen andere Bundesländer das Rauchen in Gaststätten unter bestimmten Bedingungen, z.B. Raumgröße, reiner Getränkeausschank, zu. Details sind den jeweiligen Landesgesetzen zu entnehmen.

Volksbegehren und Volksentscheid in Bayern

Am 5. Juli 2010, einen Tag nach dem Volksentscheid, kommentierte WDR-Redakteur Peter Ehmer in der Sendung Leonardo – Wissenschaft und mehr (WDR 5) den Volkentscheid Nichtraucherschutz:

Nichtraucherschutz: Geht doch!

Die Bayern, sie werden mir richtig sympathisch. Denn sie haben in klarer Mehrheit verstanden, worum es geht: Rauchen ist nicht alleine Privatsache, Rauchen ist nicht einfach ein Genuss wie andere. Wer in Gesellschaft raucht, belästigt und schädigt immer auch die Menschen drum herum – und zwar massiv.

Was die Bayern können, sollten wir in Nordrhein-Westfalen auch endlich hinbekommen: Ein klares Ja für den Schutz der Gesundheit. Ohne lange Listen mit Ausnahmeregelungen, ohne Schlupflöcher. In allen öffentlichen Räumen, also auch in Kneipen und Restaurants. Kurz: Klare Verhältnisse und saubere Luft, überall dort, wo sich die Menschen treffen.

Über die Folgen für die Gesundheit muss ja nichts mehr gesagt werden, die sind bekannt. Und dass der Nichtraucherschutz in Europa schon jetzt die Menschen nachweisbar gesünder gemacht hat, zeigen eindrucksvoll eine Reihe von Studien.

Was Wissenschaftler und Mediziner seit so vielen Jahren mit eindeutigen Fakten und guten Argumenten belegen, hat die Mehrheit in Bayern überzeugt. Und Umfragen zeigen, dass inzwischen drei Viertel aller Deutschen ähnlich denken.

Und was machen unsere politisch Verantwortlichen? Sie haben in den letzten Jahren rumgeeiert – und wider besseren Wissens faule Kompromisse beschlossen. Hasenfüßig rannten sie im Zickzack-Kurs dem vermeintlichen Wählerwillen hinterher. Bloß die Raucher nicht zu doll belästigen. Von der Lobbyarbeit der Gaststättenverbände und der Zigarettenindustrie ganz zu schweigen.

Ich hoffe, dass die neuen Verantwortlichen in Düsseldorf daraus lernen – und vielleicht werden sie mir bald mit einer klaren Entscheidung genauso sympathisch wie die Bayern.


Knapp zweieinhalb Jahre später erfüllte sich dieser Wunsch.

Eines der wichtigsten Ziele der NID ist die Beseitigung des Flickenteppichs beim Nichtraucherschutz in Gaststätten. Beim Schutz der Gesundheit der Gäste als auch der Beschäftigten darf es keine Ausnahmen geben.

Welche Behörden sind in den Bundesländern für Verstöße gegen Rauchverbote zuständig?

Baden-Württemberg

Ortspolizeibehörden

Bayern

Kreisverwaltungsbehörden

Berlin

Bezirksämter

Brandenburg

kreisfreie Städte, Ämter und amtsfreie Gemeinden

Bremen

Stadtamt Bremen, Magistrat Stadt Bremerhaven

Hamburg

Ordnungsbehörden

Hessen

Ordnungsbehörden

Mecklenburg-Vorpommern

Gemeinden

Niedersachsen

Gemeinden

Nordrhein-Westfalen

Ordnungsbehörden

Rheinland-Pfalz

Ortsbehörden

Saarland

Ortspolizeibehörden

Sachsen

Ortspolizeibehörden

Sachsen-Anhalt

Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden

Schleswig-Holstein

Behörden der Gemeinden, Kreise und Ämter

Thüringen

Landkreise, kreisfreie Städte