Nichtraucher-Info Nr. 48 - IV/02 Oktober 2002
Inhalt:
15 € bei Verstoß gegen Rauchverbot in U-Bahnhöfen
Nichtraucherschutz-Paragraf bald in Kraft
Hochwasser schadet auch nichtraucherfreundlichen Gastronomiebetrieben
Anzeige Nichtraucher-Pension Ullrich
Spenden für vom Hochwasser geschädigte nichtraucherfreundliche Gastronomiebetriebe
In eigener Sache: Regeln für E-Mails
Nichtraucherschutz in Bahnhöfen
Bedürfnisse ausdrücken - Beispiel
Tod durch Passivrauchen: Manager verurteilt
Tod durch Rauchen: Klagen chancenlos
Wer kennt rauchfreie Friseurgeschäfte?
IKRA-Wettbewerb Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz
ENSP-Bericht Rauchfreie Arbeitsplätze
Vorbildhaft bei Lear Corporation
Werbung gegen das Rauchen oder für das Nichtrauchen?
Kinderkommission Arm in Arm mit der Tabakindustrie
Gegen Rauchen hilft nur die harte Tour
Verbraucherzentrale klagt gegen Tabakkonzerne
Werbung mit Raucher durch Dresdner Bank
Die zehn größten Zigarettenmarken in Deutschland
Ausgaben für Tabakwaren im 2. Quartal 2002
Marktanteile nach Herstellern in Deutschland
US-Tabakindustrie manipulierte Pharma- u. Chemiekonzerne
Tansania: Tabakkonzerne beuten Land und Menschen aus
Russland: Moskau im 'grauen' Dunst
EU: Niederlage für die Tabakindustrie
EU: Neue Anti-Tabak-Initiative der EU-Kommission
Vatikan: Rauchverbot im Kirchenstaat
Rauchfreier Arbeitsplatz erleichtert Raucherentwöhnung
Impfstoff soll Raucherentwöhnung erleichtern
Vorheriger Rauchstopp vermindert Komplikationen nach Operation
Handlungsempfehlungen für eine wirksame Tabakkontrollpolitik in Deutschland
Notfallseelsorger hat immer Marlboro dabei
Unsinnige Tradition bei Freisprechung der Fleischer
Rauchfreie Tanzparty in Bremen
Hessischer Justizminister raucht trotz Verbots
Verarbeitungsmaschinen für Tabak machten Kurt A. Körber reich
Thema Rauchen bei Abiturprüfung
15 Euro bei Verstoß
gegen Rauchverbot
in U-Bahnhöfen am 1. Januar 2003
Jahrelang haben die Verkehrsbetriebe die Verkehrsminister mehrerer
Bundesregierungen gedrängt - erst Kurt Bodewig machte es möglich: eine
Vertragsstrafe bei einem Verstoß gegen das Rauchverbot in unterirdischen
Bahnhöfen. In der Begründung "Verordnung zur Änderung der Verordnung
über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und
Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen sowie zur Änderung der
Eisenbahn-Verkehrsordnung" heißt es:
"Während ein Verstoß gegen das Rauchverbot in den Fahrzeugen bereits jetzt gemäß § 63 Abs. 2 Nr. 2, zweiter Halbsatz der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BO Strab) eine Ordnungswidrigkeit darstellt, ist Erlass und Durchsetzung eines Rauchverbotes auf unterirdischen Bahnsteiganlagen ("U-Bahn-Haltestellen") nur in Ausübung des Hausrechts der Unternehmen möglich. Damit handelt es sich lediglich um ein privatrechtliches Verbot, welches häufig unbeachtet bleibt.
Das wiederum hat erhebliche Konsequenzen für die betroffenen Unternehmen. Sie erhalten regelmäßig Beschwerden von Fahrgästen, die sich darüber beklagen, dass andere Fahrgäste das Rauchverbot missachten. Zudem besteht durch das Rauchen in Einzelfällen erhöhte Brandgefahr. Überdies hat der - etwa durch Wegwerfen von Zigarettenkippen - jährlich erforderliche Reinigungsaufwand für Bahnsteige und Gleisanlagen bei den betroffenen Verkehrsunternehmen mit unterirdischen Haltestellen einen siebenstelligen Eurobetrag erreicht. Deshalb wird das Rauchen in unterirdischen Haltestellen untersagt und ein Verstoß mit der im Rahmen der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen möglichen zivilrechtlichen Sanktion, einer Vertragsstrafe in Höhe von 15 €, belegt."
Die neue Regelung, über die der Bundesrat am 27. September 2002 abstimmen soll (da sie unstrittig ist, wird mit der Zustimmung des Bundesrates gerechnet), verursacht keine Kosten, nicht dem Staat, nicht den Verkehrsbetrieben und auch nicht den sich untadelig verhaltenden Fahrgästen. Tiefer in die Tasche greifen müssen lediglich diejenigen, die gegen das Rauchverbot verstoßen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Verkehrsbetriebe die Vertragsstrafe zuvor in ihre Beförderungsbedingungen aufnehmen. Zeit dazu bleibt ihnen, denn die Verordnung tritt erst am 1. Januar 2003 in Kraft.
Besonders viele Verstöße gegen das Rauchverbot in den unterirdischen
Bahnhöfen gibt es in Berlin. Manche Bahnsteige der Hauptstadt sind mit Kippen
nahezu übersät. Wartende Fahrgäste, die auf das Rauchverbot aufmerksam
machten, wurden oft angepöbelt. Wenn es die Berliner Verkehrsbetriebe wirklich
ernst meinen, dann haben sie ab dem kommenden Jahr Gelegenheit, dies unter
Beweis zu stellen.
Nichtraucherschutz-Paragraf bald in Kraft
Ende September oder Anfang Oktober 2002 tritt der neue Nichtraucherschutz-Paragraf 3a ArbStVO in Kraft. Dass es doch deutlich länger gedauert hat, als ursprünglich angenommen, liegt daran, dass die vom Bundesrat am 21. Juni verabschiedete 110-seitige "Verordnung zur Rechtsvereinfachung im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, der Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes" (Bundesrat-Drucksache 301/02) fehlerhaft war. Im Teil Gefahrstoffverordnung wich sie geringfügig von der Version des Bundesarbeitsministeriums ab. Deshalb musste ein Berichtigungsverfahren eingeleitet werden, bei dem jedoch nur noch der Parlamentsdienst und der bzw. die Ausschüsse des Bundesrates eingeschaltet werden. Handelt es sich offensichtlich um Druckfehler oder vergleichbare Fehler, erfolgt die Berichtigung auf dieser Ebene. Durch die Berichtigung der Gefahrstoffverordnung ändert sich nichts an der Arbeitsstättenverordnung.
Zur Internetausgabe der Broschüre Nichtraucherschutz.de
Hochwasser schadet auch nichtraucherfreundlichen Gastronomiebetrieben
Das Hochwasser im August hat vor allem in Sachsen große Teile des Landes
überflutet und erhebliche Schäden verursacht. Neben den direkten Schäden an
den Häusern drohen jetzt auch indirekte Schäden durch das Ausbleiben von
Gästen. Obwohl die Mehrheit der touristischen Attraktionen entweder vom
Hochwasser verschont blieb (988) oder mit großen Anstrengungen inzwischen von
Schlamm und Unrat befreit wurde (6), haben viele Gäste ihren bereits gebuchten
Aufenthalt storniert oder verzichten auf ihren geplanten Urlaub in dieser
Gegend. Das führt dazu, dass manche Unterkünfte nur zu 10 Prozent statt wie
gewohnt zu 60 Pro-
zent ausgelastet sind. Allein in diesem Jahr entfallen dadurch Einnahmen in
fünfstelliger Höhe.
Besonders familiär geführte Hotels und Pensionen ringen um ihre Existenz, vor allem dann, wenn sie trotz Besucherflaute nichtraucherfreundlich bleiben wollen.
Um es sich leisten zu können, weiterhin nur an Nichtraucher zu vermieten, brauchen diese Betriebe Ihre Unterstützung. Das kann durch eine Geldspende geschehen oder - noch besser - durch Ihren Besuch! Das ist Solidarität im eigenen Interesse.
Zwei der in Dresden indirekt vom Hochwasser betroffenen völlig rauchfreien Gastronomiebetriebe sind die Nichtraucher-Pension Ulrich (Mitglied der NID, siehe nachfolgende Anzeige) und das Hotel Privat. Beide erhielten von NID-Mitgliedern beste Noten. Wer seinen Urlaub noch nicht fest verplant hat, der sollte einen Aufenthalt in diesen beiden Häusern ins Auge fassen. Dresden und seine Umgebung (z.B. das Karl May Museum) sind eine Reise wert.
Hotel-Restaurant-Café Privat
Forststr. 22 - 01099 Dresden
Tel. 0351 811770 - Fax 0351 8013953 hotel-privat@t-online.de
www.das-nichtraucher-hotel.de
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Sechs
Tage übernachten, nur fünf Tage bezahlen! 2
Übernachtungen mit Frühstück für 2 Personen im Appartement 100 €, 1 Person im Appartement 70 € 6
Übernachtungen mit Frühstück für 2 Personen im Appartement 250 €, 1 Person im Appartement 175 € Nichtraucher-Pension
Ulrich Kauschaer Str. 37 ♥ 01239 Dresden ♥ ' 0351 4706146 ♥ 6 0351 4706183 nichtraucherpension-ulrich@gmx.de ♥ www.mon.de/dd/ulrich |
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Spenden
für vom Hochwasser geschädigte nichtraucherfreundliche
Gastronomiebetriebe Wer Solidarität üben will, kann dies durch eine zweckgebundene Spende an die NID tun. Die NID gibt diese Spende weiter an eine Initiative zur Unterstützung vom Hochwasser geschädigter nichtraucherfreundlicher Gastronomiebetriebe in Dresden. Dr. Wolfgang Schwarz, Vizepräsident der NID und Mitglied dieser Initiative, sorgt dafür, dass diese Spendenbeträge zu hundert Prozent nur für diesen Zweck verwendet werden. Auf dem Überweisungs- bzw. Zahlungsformular müssen folgende Daten eingetragen werden:
Alle Spender, die ihre Anschrift angegeben haben, erhalten automatisch eine Spendenbescheinigung von der NID. |
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Wie viele andere Gastronomiebetriebe hat auch die Nichtraucher-Pension Ulrich durch die vielen Stornierungen und das Ausbleiben neuer Buchungen gegenwärtig Ebbe auf der Einnahmenseite. Um diese Situation zu ändern, bieten Martina und Siegfried Ulrich günstige Gutscheine an nach dem Motto: "Jetzt helfen – später reisen!" Wer jetzt einen Gutschein kauft, kann ihn bis zum 31. Dezember 2005 einlösen. Der Gutschein verfällt nicht. Wenn er bis zu diesem Datum nicht eingelöst wird, wird der Gutscheinbetrag wieder zurückgezahlt. Wer die Nichtraucher-Pension Ulrich unterstützen will, überweist den entsprechenden Betrag auf ihr Konto und gibt dabei als Verwendungszweck neben seiner Anschrift die Art des Gutscheins an. Der Gutschein wird dann umgehend zugesandt.
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100 €
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E-Mails: Viele Inhaber einer privaten E-Mail-Adresse können ein Lied davon singen: Eine Vielzahl unerwünschter E-Mails landet in ihrem elektronischen Briefkasten. Erst recht gilt dies für E-Mail-Adressen, die in der Öffentlichkeit bekannt sind, wie die der NID. Würde man alle E-Mails vom Server auf den eigenen PC herunterladen, verursachte dies nicht nur einen erheblichen Zeitaufwand, sondern ginge auch ins Geld. Nicht selten enthalten E-Mails viele Kilobyte umfassende Anhänge – und immer wieder auch Computer-Viren. Nur dank einer ständig auf dem aktuellen Stand gehaltenen Anti-Viren-Software ist es bisher gelungen zu verhindern, dass diese Viren Schaden anrichten. Aus diesen Gründen gilt für E-Mails an die NID folgende Regel: ●
Geben Sie einen sinnvollen Betreff an! E-Mails ohne oder mit einem Betreff, der keinen Zusammenhang mit der NID erkennen lässt, werden schon auf dem Server gelöscht. Sie werden weder heruntergeladen noch gelesen und erreichen deshalb die NID nicht. E-Mails sind schnell geschrieben und abgeschickt und verursachen dem Absender nur geringe Kosten. Das sollte jedoch nicht dazu führen, alles Mögliche zu versenden. Auch der Tag des Empfängers hat nur 24 Stunden. Und je mehr er sich um belanglose E-Mails kümmern muss, desto weniger Zeit bleibt ihm für die inhaltsreichen E-Mails oder andere wichtige Dinge. Aus diesen Gründen gilt für E-Mails an die NID auch folgende Regel: ●
Schicken Sie nur dann ein E-Mail, wenn Sie bereit wären,
den Inhalt auch per Briefpost zu übermitteln! Selbstverständlich können Sie alle Verwaltungsangelegenheiten, z.B. neue Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung usw., ohne Bedenken per E-Mail erledigen. Gästebucheintragung: Seit mehreren Monaten erhält die NID eine Vielzahl von Meldungen darüber, dass eine Kurzbeschreibung von ihr in ein elektronisches Gästebuch eingetragen ist. Unter den Meldungen befinden sich auch etliche Beschwerden, weil die Gästebücher nicht dafür gedacht sind, eine Kurzbeschreibung eines Vereins aufzunehmen. Deshalb die Bitte an den oder die Gästebuch-Schreiber: Unterlassen Sie bitte die Eintragung der NID in elektronische Gästebücher! Besten
Dank für Ihr Verständnis! |
Nichtraucherschutz in Bahnhöfen
Deutsche Bahn beginnt mit der Umsetzung
Auf 63 größeren Bahnhöfen wird das Rauchen künftig nur noch in ausgewiesenen Raucherbereichen, in den gastronomischen Einrichtungen und in den DB-Lounges gestattet sein. Während in Untergrundbahnhöfen das Rauchen in erster Linie aus Gründen des Brandschutzes und damit der Sicherheit verboten ist, will die Bahn mit den rauchfreien Bahnhöfen für mehr Sauberkeit sorgen und Nichtraucher besser schützen. Verunreinigungen auf Bahnsteigen und im Gleisbett, gerade auch durch weggeworfene Zigarettenkippen, verursachen bundesweit jährlich Reinigungskosten in Millionenhöhe. Diese sollen durch die Beschränkung des Rauchens erheblich gesenkt werden.
Mitarbeiter der Bahn Schutz & Service Gesellschaft (BSG) und Servicepersonal der Bahn werden Kunden, die sich nicht an das Rauchverbot halten, künftig verstärkt auf das Rauchverbot in den Bahnhöfen aufmerksam machen.
So steht es in der Pressemitteilung der DB vom 26. August 2002. Allerdings ist Skepsis so lange angebracht, wie Verstöße nicht sanktioniert werden. Derzeit bleibt den Kontrolleuren nur, uneinsichtige Raucher aus dem Bahnhof zu verweisen und sie bei wiederholtem Verstoß wegen Hausfriedensbruch anzuzeigen. Letzteres vor allem würde einen enormen Aufwand bedeuten. Wer deshalb annimmt, dass die Bahn daran interessiert ist, das Recht zur einfachen Verhängung einer Vertragsstrafe zu erhalten, hat falsch gedacht. In der ersten Phase will die Bahn die Beschränkung des Rauchens auf Bahnhöfen ohne finanzielle Sanktionen durchsetzen. Sie hat darauf verzichtet, die Eisenbahn-Verkehrsordnung vom Bundesverkehrsminister entsprechend abändern zu lassen. Zweifel am Erfolg dieser Vorgehensweise sind daher angebracht, wie die Erfahrungen in U- und S-Bahnhöfen in verschiedenen Städten zeigen.

Mit diesen Standaschern kennzeichnet die Bahn die Bereiche, in denen geraucht werden darf. Dass dies keinen optimalen Nichtraucherschutz bewirkt, ist offensichtlich. Hier steht die Einsparung bei den Reinigungskosten an erster Stelle.
Bahnhöfe, die bis Ende 2002 "rauchfrei" werden sollen:
Augsburg Hbf, Bad Oldesloe, Bautzen, Berlin Alexanderplatz, Berlin Friedrichstraße, Berlin Ostbahnhof, Berlin Zoologischer Garten, Bonn Hbf, Braunschweig Hbf, Bremen Hbf, Calau, Cottbus, Darmstadt Hbf, Dortmund Hbf, Dresden Neustadt, Duisburg Hbf, Düsseldorf Hbf, Düsseldorf Flughafen Fernbf, Essen Hbf, Frankfurt/Main Hbf, Frankfurt/Main Flughafen, Freiburg/ Breisgau Hbf, Freilassing, Fulda, Gelsenkirchen Hbf, Gera Hbf, Gera Süd, Hagen Hbf, Hamburg Hbf, Hamburg-Altona, Hamm/Westfalen, Hannover Hbf, Heidelberg Hbf, Ingolstadt Hbf, Karlsruhe Hbf, Kassel-Wilhelmshöhe, Köln Hbf, Leipzig Hbf, Limburg Süd, Magdeburg Hbf, Mainz Hbf, Mannheim Hbf, Montabaur, München Hbf, München Ost, München-Pasing, Münster/Westfalen Hbf, Nürnberg Hbf, Oberhausen Hbf, Offenburg, Osnabrück Hbf, Paderborn Hbf, Potsdam Hbf, Saarbrücken Hbf, Siegburg, Stuttgart Hbf, Trier Hbf, Uelzen "Hundertwasser", Ulm Hbf, Wismar, Wuppertal Hbf, Würzburg Hbf, Zittau

Die deutschen Bahnhöfe sollen so sauber werden wie die Flughäfen - so der Wunsch von Bahnchef Hartmut Mehdorn. Ob sich dies ohne Vertragsstrafe bei einem Verstoß gegen das Rauchverbot erreichen lässt?

Die vielen Klagen haben die Deutsche Bahn wohl bewegt, auch in den IC-Zügen für besseren Nichtraucherschutz zu sorgen. In einem Schreiben an NI-Mitglied Bernd Scheitterlein heißt es:
"Die Glaselemente mit offenem Durchgang bieten keinen ausreichenden Schutz für Nichtraucher. Daher werden wir dort, wo reine Raucher- bzw. reine Nichtraucherwagen nicht realisierbar sind, geschlossene Glastrennwände mit Türen einbauen. Zusätzlich erzeugt die Klimaanlage im Nichtraucherbereich einen höheren Luftdruck, so dass zwar Luft vom Nichtraucher- in den Raucherbereich gelangen kann, aber nicht umgekehrt."
Es ist zu hoffen, dass die Klimaanlage so gut funktioniert wie hier angekündigt. Die Erfahrungen mit der Klimaanlage im komfortableren ICE sind jedenfalls nicht so zufriedenstellend wie die Anforderungen an einen wirksamen Schutz der Nichtraucher vor Tabakrauch. Das zeigt der Erfahrungsbericht eines NI-Mitglieds:
"Bei der Rückfahrt im ICE 827 Joseph von Fraunhofer von Frankfurt/Main nach München stieg ich gegen 16 Uhr (der Zug hatte über eine halbe Stunde Verspätung) in den ersten Wagen zweiter Klasse nach dem Speisewagen ein. Gegen 17 Uhr fing es an, nach Tabakrauch zu stinken. Es wurde so schlimm, dass ich mich nach Würzburg in einen anderen Wagen begeben musste. Der von mir angesprochene Zugführer bestätigte mir, dass der Tabakrauch aus dem Bistro käme.
Eine halbe Stunde vor Ankunft in München begab ich mich ganz nach vorn, um keinen weiten Weg zur S-Bahn zu haben. Im Wagen Nummer 3 begann es wieder nach Tabakrauch zu stinken. Erst dachte ich, im Wagen Nummer 2 werde geraucht. Dies war jedoch nicht der Fall - wie ich mich selbst überzeugen konnte. Tatsache war, dass der Tabakgestank aus dem ersten (Raucher-)Wagen bis zum dritten Wagen reichte.
Anscheinend hatte ich bei meinen bisherigen ICE-Fahrten das Glück, im mittleren Bereich des Zuges zu sitzen. Dass der Tabakgestank aus den Wagen (-teilen) mit Raucherlaubnis die Qualität des Reisens in den anschließenden Nichtraucherwagen so mindern könnte, war mir bisher nicht bekannt. Deshalb macht mir die Fahrt mit dem "Flaggschiff" ICE zunehmend weniger Freude. Seit der Raucherlaubnis im ICE verzichte ich darauf, im Mitropa-Restaurant zu speisen. Nun beschränkt sich auch noch meine Auswahl bei der Platzierung auf wenige Nichtraucherwagen.
Warum ist es nicht möglich, die Belüftung der Wagen so einzurichten, dass kein Tabakrauch in Nichtraucherbereiche dringt? Ist der Mitropa-Umsatzzuwachs durch die Raucherlaubnis im Bistro wirklich so gestiegen, dass er es rechtfertigt, Nichtrauchern das Reisen und Speisen zu vergällen?"
Die Antwort des Regionalen Kundendienstes der Deutschen Bahn lässt sich wiedergeben mit: "Bla, bla, bla, ... bla, bla, bla."
"Toleranz ist gut. Aber nicht gegenüber Intoleranten". Wilhelm Busch schrieb diesen klugen Satz vor etwa 100 Jahren. Toleranz ist gut gegenüber Menschen, die anders aussehen, anders denken, andere Vorlieben haben oder in anderer Form anders sind als wir selbst. Toleranz soll anderen erlauben, ihre Bedürfnisse zu leben. Sie hört aber dort auf, wo manche sich rücksichtslos über die Bedürfnisse anderer hinwegsetzen.
Die von Wilhelm Busch formulierte Maxime sollte heute keiner Diskussion mehr bedürfen. Doch die Auseinandersetzungen in Sachen Toleranz scheinen sich zu einer unendlichen Geschichte auszuweiten.
Raucher fordern von Nichtrauchern Toleranz. Verlangen dagegen Nichtraucher Rücksichtnahme, so fühlen sich Raucher nur selten dazu verpflichtet. Recht und Gesetz stehen auf ihrer Seite, meinen sie. Erlaubt sei, was nicht ausdrücklich verboten ist. Alles andere - so finden sie - ist Sache des guten Willens. Der Nichtraucher darf demutsvoll auf die Gnade des Rauchers hoffen, wenigstens während des Mittagessens davon verschont zu bleiben, eingeräuchert zu werden. Der Raucher entscheidet, wie sich die Situation gestaltet. Das hebt natürlich sein Selbstgefühl. Er kann den anderen zu Dankbarkeit herausfordern oder ihm eins auswischen. "Ich hab's in der Hand. Ich bin stark!" Ein schönes Gefühl, vor allem für solche mit angeschlagenem Selbstwertgefühl.
Zum Glück aber nehmen immer weniger Nichtraucher die ihnen von den Rauchern zugeschriebene Rolle des demutsvollen Dulders an. Sie wehren sich. Mit Recht. Nichtraucher wie Raucher sehen das Recht auf ihrer Seite. Nichtraucher fühlen sich in ihrer Gesundheit und in ihrem Wohlbefinden beeinträchtigt und verweisen auf ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz. Dieses Recht wird durch Passivrauchen nachweislich verletzt. Raucher dagegen bestehen auf einem Gewohnheitsrecht, das von offizieller Seite bisher nie ernsthaft angefochten wurde. Zigaretten zu kaufen ist legal, sie zu rauchen demnach auch. Wen's stört, der hat eben Pech.
Die Politiker in unserem Lande haben lange Zeit verbissen darum gerungen, die Rechtsunsicherheit in dieser Frage beizubehalten. Jeder Versuch, eine eindeutige Rechtslage zu schaffen, wurde von den Abgeordneten im Deutschen Bundestag bis zur Jahrtausendwende mehrheitlich abgelehnt. Mit der Novellierung der Arbeitsstättenverordnung haben wir nun endlich für einen wesentlichen Bereich des öffentlichen Lebens eine Rechtsgrundlage für den Nichtraucherschutz. Die Praxis wird zeigen, ob der Gesetzgeber damit einen Schutzschild oder lediglich ein Feigenblatt präsentieren wollte.
Für ein Land, das sich konsequentes Verhalten im Umwelt- und Verbraucherschutz zugute hält, ist das Lavieren um den Nichtraucherschutz schon erstaunlich. So avancierten Nitrofen, Hormonpräparate und Antibiotika in Futtermitteln zum Skandal, während Nikotin und zahlreiche andere Schadstoffe im Tabakrauch das Gewissen der Verbraucherschützer nicht sonderlich rührten. Gegenüber schadstoffbelasteten Lebensmitteln gibt es keine Toleranz. Sie werden konsequent ausrangiert und vernichtet. Andererseits wird dem betroffenen Bürger nahegelegt, der mit Schadstoffen aus dem Tabakrauch belasteten Atemluft mit Toleranz zu begegnen. Wie steht der Umweltschutz dazu? Welcher Logik folgt das politische Eingreifen?
Ein Krebs auslösender Stoff wie Nitrofen in Lebensmitteln ist unakzeptabel, auch dann, wenn noch nicht nachgewiesen ist, ob die festgestellte Konzentration hoch genug ist, um eine Krankheit auslösen zu können.
Im Tabakrauch sind etwa 50 Erbgut verändernde und Krebs erzeugende Stoffe enthalten. Nicht nur durch aktives Rauchen, sondern auch durch Passivrauchen können Karzinome (z.B. Lungenkrebs) entstehen. Das ist keine Vermutung, sondern durch zahlreiche Studien nachgewiesen. Der Handlungsbedarf ist also um ein Vielfaches höher als bei Nitrofen. Was geschieht also?
Der neue § 3a der Arbeitsstättenverordnung fordert vom Arbeitgeber, die nichtrauchenden Beschäftigten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch zu schützen. Vermutlich erhebt sich daraus die Frage nach der zulässigen Dosis, nach der Konzentration also, die nicht überschritten werden darf.
Bei Industrieabgasen lassen sich in der Regel Toleranzgrenzen festlegen und auch kontrollieren. Bei Tabakrauch ist weder das eine noch das andere möglich und sinnvoll. Tabakrauch ist eine Mischung aus mehr als 4.000 verschiedenen Stoffen. Es ist ausgeschlossen, für alle von ihnen Grenzwerte zu bestimmen, unterhalb derer eine biologische Schädigung unwahrscheinlich ist. Noch viel weniger ließe sich deren Einhaltung kontrollieren. Da sich für Tabakrauch objektiv keine Toleranzgrenzen festlegen lassen, kann es im Nichtraucherschutz auch keine Toleranz geben, etwa nach dem Motto: "Das bisschen Qualm - sei doch nicht so zimperlich!".
Mit der Formel "Wirksam ist der Nichtraucherschutz nur dann, wenn kein Tabakrauch zu riechen ist!" haben die NID und der Ärztliche Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit eine praktikable Definition gegeben. Sie ist unter normalen Gegebenheiten ausreichend, um im gesundheitlichen Interesse richtig zu entscheiden. Es gibt aber Fälle, in denen die Geruchsprobe nicht ausreicht, z.B. bei geruchlosen Schadstoffen. In klimatisierten Räumen mit hohem Umluftanteil kann die Atemluft durch wirksame Filter geruchsneutral gehalten werden, obwohl ein Teil der Schadstoffe aus dem Tabakrauch das Filtersystem passiert und in den Raum zurückgeführt wird. Diese können, obwohl sie nicht bewusst wahrgenommen werden, unerwünschte biologische Wirkungen haben. So wurden Fälle von Hypoxie (mangelnde Sauerstoffversorgung) mit Befindensstörungen beobachtet, obwohl der Sauerstoffgehalt der Raumluft normal war. Ursache war eine unbewusste flache Atmung als Reaktion auf die nicht als Geruch wahrgenommene Luftverschmutzung.
Tabakrauch ist die wichtigste und mit Abstand schädlichste Luftverschmutzung in Innenräumen. Da sich der Mensch vorwiegend innen aufhält, gehört Tabakrauch zu den wichtigsten Anliegen eines auf den Menschen bezogenen Umweltschutzes. An dieser Stelle aber beißt sich die Katze selbst in den Schwanz. Dieselbe Gewalt, die den Menschen vor Gift schützen soll, bringt dieses mit amtlichem Siegel selbst in Umlauf. In dieser Doppelrolle glaubwürdig zu sein ist wahrlich nicht leicht. Wenn Fremdverschulden im Spiel ist wie bei Schadstoffen in Lebensmitteln, dann ist konsequentes Vorgehen angesagt, aber bei Schadstoffen im Tabakrauch wird deren Verbreitung dank der üppigen Fütterung des Steuersäckels wohlwollend in Kauf genommen.
Das Problem Schutz vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch wird von den Verantwortlichen mit spitzen Fingern recht differenziert aufgegriffen.
Schutzwürdig ist, wer dem Gift gegen seinen Willen ausgesetzt ist. Über die Schutzwürdigkeit derer, die über noch keinen eigenen Willen verfügen, wie Kleinkinder, Säuglinge und Ungeborene im Mutterleib, herrscht bei offiziellen Stellen noch ziemliche Unklarheit oder zumindest die Tendenz, das Problem zu verdrängen.
Wer sich selbst in Gefahr begibt, ob als Raucher oder als Nichtraucher in freiwilliger Gesellschaft mit Rauchern, der bewegt sich auf schutzfreiem Terrain. Dieses Gebiet wird von verschiedenen Kreisen gern als das Reich der Freiheit und Toleranz gepriesen. Es soll so scheinen, als ob kein allgemeines Interesse an einem umfassenden Schutz vor den Gefahren durch Tabakrauch besteht. Sollte ein solcher Schutz zwingend notwendig sein - so die Zweifler -, dann doch wohl für alle. Die Konsequenz wäre das Verbot eines derzeit noch frei verkäuflichen Produktes, das bei bestimmungsgemäßem Ge- und Verbrauch so viele Todesopfer fordert wie kein zweites. Vor dieser Konsequenz schrecken die einen vom Geld, die anderen vom Gift berauscht zurück.
Es bleibt also der kompromisslose Schutz all derer, die dem Tabakrauch unfreiwillig ausgesetzt sind. Niemand darf gezwungen werden, den Rauch anderer zu ertragen. Der Schutz von Arbeitnehmern ist ein ernster, längst notwendiger Schritt.
Eine weitere unbedingt wichtige Zielgruppe sind unsere Kinder. Wünschenswert wäre es, sie in einer rauchfreien Umgebung aufwachsen zu lassen. Von diesem Ziel sind wir noch sehr weit entfernt. Gegenwärtig leben in Deutschland noch mehr als die Hälfte aller Kinder in einem Raucherhaushalt.
Kinder sind durch Passivrauchen besonders gefährdet. Diese Erkenntnis wird
ständig durch neue Untersuchungsergebnisse bestätigt. So auch durch eine
Studie der HNO-Klinik Würzburg, die im Mai 2002 mit dem Forschungspreis
"Rauchfrei Leben" ausgezeichnet wurde (siehe Nichtraucher-Info Nr. 47
- III/02, Seite 24).
Dr. Gerald Baier und Mitarbeiter fanden im Passivrauchen eine wesentliche Ursache für allergische Erkrankungen im Kindesalter wie z.B. Asthma. Sie entdeckten auch durch Passivrauchen verursachte Schäden an den Erbanlagen. Dadurch erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, später an Krebs zu erkranken. In welchem Ausmaß sich Schäden an den Erbanlagen auf folgende Generationen übertragen, lässt sich gegenwärtig noch nicht abschätzen.
Angesichts solcher Erkenntnisse und Überlegungen wäre ein kompromissloser
Schutz von Kindern vor Tabakrauch zwingend notwendig. Wie das in der Familie zu
gewährleisten ist, bedarf noch intensiven Nachdenkens.
Als erstes sollte das Gesäusel von der uneingeschränkten Toleranz gegenüber
Rauchern ein Ende haben. Es gibt zwingende Gründe dafür, Rücksicht zu fordern
und Toleranz zu verweigern. Elie Wiesel prägte dazu den treffenden Spruch:
"Toleranz nützt nur dem Täter, nicht dem Opfer."
Dr. Wolfgang Schwarz
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Als Rentner gehen meine Frau und ich täglich mit dem Hund spazieren. Des Öfteren trafen wir einen etwas jüngeren Dorfbewohner, mit dem wir uns meistens angeregt unterhielten. Doch jedes Mal, wenn wir uns in der Feldmark mit unseren Hunden begegneten, zündete sich der sonst nette Mann eine Zigarette an. Wenn ich mich einen Meter von ihm entfernte, um das Einatmen des Rauches zu vermeiden, kam er wieder näher und zog hastig an seinem Glimmstängel.
Eines Tages gab ich ihm zu verstehen, dass mich der Qualm ziemlich stören würde. Beleidigt drehte er sich um und ging weiter. Von diesem Tag an schnitt er mich bei jeder Gelegenheit demonstrativ.
Durch Zufall begegneten wir uns bei einer Bürgerinitiative, der wir ohne gegenseitige Kenntnis bis dahin angehörten. Ich sprach ihn an, erklärte ihm meinen Standpunkt zur Belästigung durch Tabakrauch und gab ihm zu verstehen, dass es niemals persönlich gemeint war. Seitdem nimmt er Rücksicht, raucht nie bei der Versammlung und wir kommen ausgesprochen freundschaftlich miteinander klar. E. Kaliske
Tod durch Passivrauchen: Manager verurteilt
Zwei Führungskräfte der Paribas Bank in Mailand wurden einer Meldung der italienischen Nachrichtenagentur La Stampa zufolge wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Gefängnisstrafe von drei Monaten und einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro verurteilt. Eine weibliche Bankangestellte hatte wegen Passivrauchens einen tödlichen Asthma-Anfall erlitten. Das Urteil macht den Weg frei zu einem Zivilgerichtsverfahren, in dem die Familie des Opfers Entschädigung erlangen kann.
Monica C. war 35 Jahre alt, verheiratet, und hatte ein 10 Jahre altes Kind. Sie litt unter "poliallergischem Asthma", worüber ihr Arbeitgeber informiert war. Anfangs arbeitete sie in einem Büro frei von Tabakrauch. Dann wurde sie in einen anderen Bereich versetzt, in dem geraucht wurde. Ihr Ehemann berichtete Journalisten: "Sie klagte darüber, dass das Büro voller Zigarettenrauch war. Es ging ihr jeden Tag schlechter. In den Monaten vor ihrem Tod habe ich sie mehrere Male ins Krankenhaus bringen müssen. In der Nacht wachte sie oft wegen Atemschwierigkeiten auf und musste ihr Asthma-Spray anwenden." Im September 1999 erlitt sie einen gewaltigen Asthma-Anfall und wurde ins Krankenhaus gebracht. Aber die Medikamente konnten ihr nicht mehr helfen.
Die strafrechtliche Relevanz ergab sich daraus, dass Monica C. um Versetzung
gebeten hatte. Ihrem Gesuch hatte sie ärztliche Befunde beigefügt, die die
graduelle Verschlechterung ihrer Gesundheit belegten. Ihr Antrag wurde jedoch
ignoriert, obwohl die Gesundheitsrisiken des Passivrauchens den Managern bekannt
waren.
www.smokescreen.org/JoeCherner-
Announce, 2.7.02
Tod durch Rauchen: Klagen chancenlos
Raucher haben in Deutschland keine Chance auf Schmerzensgeld oder Schadenersatz Die Klagen gegen die Zigarettenhersteller wurden bisher allesamt abschlägig beschieden. Die Richter des Oberlandesgerichts Frankfurt/ Main erklärten: "Es gehört zum Erfahrungswissen von jedermann, dass das Einsaugen von Zigarettenrauch auf Dauer schwere, sogar tödliche Gesundheitsschäden verursachen und dass Rauchen süchtig machen kann." Der Hersteller brauche aber auf eine von dem Produkt ausgehende Gefahr dann nicht hinzuweisen, wenn deren Kenntnis zum allgemeinen Erfahrungswissen gehört. Daher könne es keine unzureichenden Informationen geben, die einen Anspruch auf Schmerzensgeld bzw. Schadenersatz rechtfertigen. (Az 1/W 11/00)
Der Bundesgerichtshof wies die Beschwerde gegen das OLG-Urteil ab. Es stehe
nicht die pauschale Haftung von Zigarettenherstellern im Vordergrund, sondern
die Anwendung einschlägiger Gesetze. (Az VI ZB 8/02).
Die Frage bleibt, woher Kinder und Jugendliche das Erfahrungwissen haben sollen. Das erlangen sie meist erst dann, wenn sie bereits süchtig sind.
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Auszug
aus der Hausordnung der Klinik
im Spreewald in 03096 Burg: Aus medizinischen Gründen ist das Rauchen im Haus und auf dem gesamten Klinikgelände, mit Ausnahme des Raucherpavillons am Ende des Weges zum Parkplatz, nicht gestattet. Dies gilt auch für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir empfehlen allen Rauchern, die Gelegenheit während ihres Aufenthaltes in unserem Hause zu nutzen, das Rauchen aufzugeben. Rauchen ist einer der entscheidenden Risikofaktoren für Herz-, Kreislauf-, Atemwegs- und Krebserkrankungen. Herzpatienten, die nach einer Herzoperation oder einem Herzinfarkt zur Anschlussheilbehandlung in unsere Klinik kommen und hier weiterrauchen, müssen wieder entlassen werden. |
Wer kennt rauchfreie Friseurgeschäfte?

Friseurgeschäfte sind Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr. Die Dienstleistung Haare waschen, föhnen, schneiden, legen usw. ist die Hauptleistung. Daneben gibt es noch Nebenleistungen. Die Erlaubnis, im Geschäft zu rauchen, spielt nur eine untergeordnete Rolle, sie ist nicht als eine eng mit der Hauptleistung verknüpfte Nebenleistung anzusehen. Aus diesem Grund hat der nichtrauchende Arbeitnehmer im Friseurgeschäft nach der neuen Bestimmung in der Arbeitsstättenverordnung das Recht, vom Arbeitgeber einen wirksamen Schutz vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch zu fordern, und das heißt: ein Rauchverbot für Kunden und Mitarbeiter.
Gibt es aber nur rauchende Arbeitnehmer oder nichtrauchende Arbeitnehmer, die
sich nicht rühren, dann liegt es letztlich an den nichtrauchenden Kunden, ihre
Bedürfnisse kundzutun und sie durchzusetzen. Das fällt ihnen leichter, wenn
sie auf rauchfreie Friseurgeschäfte verweisen können. Um einen ersten
Überblick über bereits vorhandene rauchfreie Friseurgeschäfte zu erhalten,
bittet die NID alle Mitglieder und Leser, ihr die Adressen von rauchfreien
Friseurgeschäften mitzuteilen:
Fax: 089 3171212
E-Mail: nid@nichtraucherschutz.de
Brief: Carl-von-Linde-Str. 11
85716 Unterschleißheim.
IKRA-Wettbewerb Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz
Initiativkreis für rauchfreie Arbeitsplätze (IKRA), in dem die
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, der Deutsche
Gewerkschaftsbund, die IG Metall, der Hauptverband der gewerblichen
Berufsgenossenschaften, der Bundesverband der Unfallkassen, der Verband
deutscher Betriebs- und Werksärzte, die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin, der BKK Bundesverband und das WHO-Partnerschaftsprojekt
Tabakabhängigkeit zusammenwirken, hat den Wettbewerb Nichtraucherschutz am
Arbeitsplatz ausgeschrieben.
Ausgezeichnet werden sollen Betriebe, die sich konsequent für den Nichtraucherschutz engagieren und dies als einen aktiven Beitrag zum Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten verstehen. Teilnahmeberechtigt sind Betriebe mit mehr als fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Bewertung erfolgt getrennt für Klein-, Mittel- und Großbetriebe. Bewerbungsunterlagen können im Internet unter www.who-nichtrauchertag.de oder beim BKK Bundesverband in Essen angefordert werden. Bewerbungsschluss für den Wettbewerb, der am diesjährigen Welt-Nichtrauchertag begann, ist der 31. Oktober 2002.
ENSP-BerichtRauchfreie Arbeitsplätze
Das European Network For Smoking Prevention (ENSP) bietet im Internet den Bericht Smoke Free Workplaces auch in deutscher Sprache an. Er umfasst 180 Seiten und enthält umfangreiche Informationen zu diesem Thema. Unter anderem zeigt der Bericht, dass ein rauchfreier Arbeitsplatz den Tabakkonsum um 10 Prozent vermindern, die Zahl derjenigen, die mit dem Rauchen anfangen, um 5 Prozent senken und die Raucherentwöhnungsrate um 34 Prozent steigern kann.
Um den Schutz unserer nichtrauchenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu
verbessern und damit der Forderung aus dem neuen § 3a Arbeitsstättenverordnung
nachzukommen, gilt ab 1. September 2002 ein absolutes Rauchverbot in allen
Gebäudeteilen des Standortes (Ringstraße und Kolpingstraße). Einzige Ausnahme
bildet momentan noch die Werkstatt für die dort Beschäftigten.
Für Raucher stehen vier Raucherzonen zur Verfügung: die Dachterrasse im 1.
Stock und die Freiflächen zwischen Bistro und Showroom sowie vor dem
Seiteneingang bei der Produktion und vor dem Personaleingang an der
Kolpingstraße.
Wir bitten Sie darauf zu achten, dass mit Rücksicht auf das Außenbild von Lear
auch vor dem Haupteingang in der Ringstraße nicht mehr geraucht wird. Der
Aschenbecher dient lediglich dazu, Zigaretten bei der Ankunft vor dem Haus
auszulöschen.
Außerdem möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass in allen Lear-Fahrzeugen
(Pool- und Mietfahrzeuge) ein absolutes Rauchverbot gilt!
Danke für Ihr Verständnis.
Günter Saller
Manager Human Resources
Lear Corporation GmbH & Co. KG
Werbung gegen das Rauchen oder für das Nichtrauchen?
Wir wissen: Viele Kinder und Jugendliche fangen zu rauchen an, obwohl sie eindringlich und anschaulich vor den Gesundheitsrisiken des Rauchens gewarnt worden sind. Wir wissen aber auch: Viele Kinder und Jugendliche bleiben Nichtraucher, weil sie eindringlich und anschaulich vor den Folgen des Rauchens gewarnt worden sind. Brauchen wir eine neue Strategie, um alle Kinder und Jugendliche vom Rauchen abzuhalten? Haben wir vielleicht mehr Erfolg, wenn wir fürs Nichtrauchen werben, ohne die gesundheitlichen Folgen des Rauchens anzusprechen?
Wenn niemand rauchen würde, gäbe es auch keine Nichtraucher und dem gemäß auch nicht die Notwendigkeit, ein Antonym zum Wort "Raucher" zu finden. Wie wir alle wissen, gibt es eine nicht unbedeutende Anzahl Menschen, die zu diesem Zweck hergestellten Tabak anzünden und den dabei entstehenden Qualm einatmen.
Würde der Tabakqualm den Menschen gut tun, gäbe es keinen Grund, etwas gegen dieses Verhalten zu unternehmen. Doch das Gegenteil ist der Fall: Tabakrauch schadet sowohl den Menschen, die den Glimmstängel, die Zigarre oder die Pfeife im Mund halten, als auch denen, die die Rauchschwaden anderer einatmen müssen.
Halten wir fest:
1. Das Wort "Nichtraucher" lässt sich nicht ersetzen, weil es ein Antonym zu einem Wort darstellt, das durch ein Handeln entstanden ist.
2. Der wesentliche Grund für eine Werbung gegen das Rauchen ist die Gesundheitsschädlichkeit des Rauchens.
Welche Schlussfolgerungen ergeben sich daraus?
Werbung für das Nichtrauchen - egal in welcher Form und mit welchen Schwerpunkten - impliziert immer auch eine Antwort auf die Frage, warum man nicht mit dem Rauchen anfangen bzw. grundsätzlich nicht rauchen soll. Selbst wenn die Gesundheitsrisiken nicht im Vordergrund einer Werbung für das Nichtrauchen stehen, schwingen sie doch immer mit - vor allem dann, wenn Kinder und Jugendliche gleichzeitig fast täglich mit einer Tabakwerbung konfrontiert werden, die trickreich positive Assoziationen zum Rauchen erzeugt: Wer möchte nicht auch so gut aussehen wie der Mann oder die Frau auf dem Plakat bzw. im Kinospot? Wer möchte nicht auch die tolle Landschaft genießen und auf einem Pferd über die Prärie reiten? Wer möchte nicht auch zu der Gruppe gehören, deren Verhalten "in" ist?
Daraus ergibt sich die zweite Schlussfolgerung: Jede Werbung fürs Nichtrauchen muss von vornherein erfolglos bleiben, wenn gleichzeitig Tabakwerbung erlaubt ist. Untersuchungen in verschiedenen Ländern zeigen, dass der Tabakkonsum von Kindern und Jugendlichen besonders dort spürbar zurückgegangen ist, wo umfassende Tabakwerbeverbote gelten.
Doch unabhängig davon bleibt die Frage: Welchen Inhalt soll eine Werbung haben, die zum Ziel hat, möglichst viele Kinder, Jugendliche und Erwachsene vom Rauchen abzuhalten oder abzubringen? Sollen die Gesundheitsrisiken explizit oder implizit angesprochen werden? Wie kann man ein "Nichtverhalten" als so schön, so gut und so toll darstellen, dass der Reiz zu rauchen überboten wird?
Was machen denn eigentlich Nichtraucher anders als Raucher? Nichtraucher und Raucher treiben Sport, Letztere bringen halt geringere Leistungen. Nichtraucher und Raucher fahren in Urlaub, Letztere nehmen halt billigere Quartiere. Nichtraucher und Raucher kaufen sich ein Auto, Letztere begnügen sich halt mit der niedrigeren Klasse. Nichtraucher und Raucher kaufen sich eine Eigentumswohnung oder mieten sich eine Wohnung, Letztere müssen sich halt mit weniger Quadratmetern zufrieden geben. Nichtraucher und Raucher bekommen Kinder, Letztere bekommen halt mehr missgebildete. Nichtraucher und Raucher sind im Beruf erfolgreich, Letztere halt in geringerer Anzahl. Nichtraucher und Raucher heiraten, Letztere finden halt weniger leicht einen Ehepartner. Und so weiter und so fort: Alles Gründe, bei denen das Gesundheitsrisiko des Rauchers nicht direkt angesprochen wird.
Bei Rauchern, die - aus welchen Gründen auch immer - über genügend Geld verfügen, ziehen finanzielle Argumente nicht und Bindungsunwillige lassen sich durch das Heiratsargument nicht überzeugen. Das heißt: Erfolg hat nur derjenige, der mit den Argumenten kommt, auf die der einzelne, der individuelle Mensch ansprechbar ist.
Deshalb gibt es nicht die eine, die einzig richtige Vorgehensweise für alle
denkbaren Fälle. Vielfalt ist angesagt, um möglichst viele Menschen zu
erreichen. Mehr als bisher sollten allerdings bei der Gestaltung der Werbemittel
die Erkenntnisse der Werbepsychologie genutzt werden.
Ernst-Günther Krause
Am 17. April ehrte die Stadt Ulm viele ihrer Sportler, darunter auch Roger Menck.
In seiner 40-jährigen Sportlerlaufbahn war der Sportlehrer oftmals
baden-württembergischer Meister im Fechten (trotz 60 Prozent Sehbehinderung!),
Fünfkampf und Zehnkampf sowie bei Leichtathletik-Mittelstrecken. Seit vielen
Jahren kämpft er mit viel Engagement gegen das Rauchen. Kaum einen
Welt-Nichtrauchertag hat er bisher ausgelassen, ohne mit seinen Schülern vor
dem Ulmer Münster getreu dem Motto "Fechten statt Rauchen!" zu
demonstrieren
Im Vorfeld hatte er die Organisatoren darum gebeten, die Sportlerehrung in
der Donauhalle mit fast 70 Prozent Jugendlichen, rauchfrei durchzuführen und
statt der Ascher die WHO-Flyer mit dem Motto des Welt-Nichtrauchertags "Ja
zum Sport heißt Nein zum Tabak!" aufzustellen. Das wurde jedoch abgelehnt
und außerdem zusätzlich bestraft: Keine Blumen und kein Erinnerungspräsent
für Roger Menck. Für die politisch Verantwortlichen der Stadt Ulm ist das ein
Armutszeugnis.
|
Kinderkommission
Arm in Arm mit der Tabakindustrie Hatten Sie's gemerkt? Am 4. Juli
startete die Kinderkommission des – alten – Bundestages eine Kampagne
für die Gesundheit der Kinder. Ja, wirklich, Sie haben richtig gelesen:
Bundestag, also bundesweit. Und zwar gemeinsam mit dem Verband der
Cigarettenindustrie (VdC), damit dieser erneut behaupten kann, dass die
Tabakindustrie Verantwortung für ihre Produkte übernehme. 30.000 € erhält
in diesem Zuammenhang die Deutsche Kinderhilfe Direkt e.V. mit Sitz in
Berlin. "Tu es für mich. Jetzt bitte nicht rauchen." heißt es in den Anzeigen, die angesichts der geringen zur Verfügung stehenden Mittel nur wenigen Bundesbürgern ins Auge fallen konnten. Wer sich die Aufforderung etwas genauer anschaut, erkennt die Handschrift des VdC. Statt "Bitte, rauche nicht mehr!" heißt es lediglich: "Jetzt bitte nicht rauchen". Das heißt, sonst schon. Dass Kinder keine sich krank rauchenden Eltern brauchen, passt nicht ins Konzept. Der Umsatz der Tabakdealer und die Einnahmen aus der Tabaksteuer könnten darunter leiden. Eine Zusammenarbeit mit der Tabakindustrie ist – offen gesagt – eine Schweinerei! EGK
|
Schon morgens vor der ersten Stunde
siehst du sie stehn im Rauchereck,
die Zigarette keck im Munde,
und niemand nimmt sie ihnen weg.
Sie sind ja sechzehn Jahre alt
und dürfen folglich endlos rauchen;
denn kein Gesetz gebietet Halt,
auch wenn gewöhnlich sie noch brauchen
des Elternhauses Unterschrift,
weil sie noch nicht volljährig sind.
Doch mancher schreibt mit flinkem Stift
selbst diese Unterschrift dorthin.
In jeder Pause kannst du sehn
- schaust du ins Rauchereck hinein -
genau dieselben wieder stehn,
die tief den Giftrauch atmen ein.
Zum Frühstücksbrot ist keine Zeit
auf dieser schmutz'gen Pausenstätte.
Hier raucht man ringsum weit und breit,
man raucht auch meistens hier schon Kette.
Und schaust du dir die Kinder an
(das sind sie doch auch noch mit sechzehn):
so blass, so mager - ach, da kann
man doch nicht einfach drüberwegsehn!
Sie wachsen noch, entwickeln wollen
sich noch die inneren Organe.
Und diese jungen Menschen sollen
wie nach des Teufels eignem Plane
so früh schon preisgegeben sein
dem Giftkonsum? Sie zu bewahren
ist unsre Pflicht - seht es doch ein:
Rauchen erst ab18 Jahren!
Gerhard Sensenschmidt
Gegen Rauchen hilft
nur die harte Tour!
"Nur ein Produkt tötet jeden Dritten seiner Käufer!" Mit diesem Slogan wird in den USA gegen das Rauchen geworben. In Deutschland darf ein solcher Spruch nicht verwendet werden - zumindest nicht von behördlicher Seite, denn die Tabakindustrie hat seit dem "Tabak-Deal" mit dem Gesundheitsministerium ein Veto-Recht. Die deutsche Werbung gegen das Rauchen kommt auf die sanfte Tour daher und verpufft deshalb beinahe wirkungslos. Zitat aus einem deutschen Anti-Raucher-Spot: "Ihr wollt also wirklich wissen, warum ich nicht mehr rauche? Hmm, na ja, weil ich jetzt wirklich ... hmm ... die neue Leichtigkeit endlos genießen kann! Hahahahahahahaha!"
Im Fernsehmagazin Frontal 21 vom 30. Juli 2002 zeigte ZDF-Redakteur Friedrich
Kurz, was von der - auf fünf Jahre verteilten - "Spende" der
Tabakindustrie in Höhe von 11,8 Millionen Euro zu halten ist: nichts.
Wissenschaftliche Studien bewiesen nämlich, dass die harten Anti-Tabak-Spots
bei Kindern sieben Mal erfolgreicher seien als die "weichgespülten"
der Tabakindustrie. Hier ein Abschiedsbrief einer sterbenden Raucherin:
An meine Tochter!
Meine Liebe zu Dir ist grenzenlos, sie bleibt es bis zu meinem Ende. Nur eines
bricht mir das Herz - ich kann wahrscheinlich nicht mehr bei Euch sein, um Ally,
mein kleines Enkelkind, großzuziehen.
Deine Mutter
Verbraucherzentrale klagt
gegen Tabakkonzerne
Auf Anregung von Johannes Spatz, dem Leiter der Dienststelle Gesundheit 21 im Bezirksamt Berlin-Steglitz-Zehlendorf, hat die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) die beiden Tabakkonzerne Imperial Tobacco (IT, ehemals Reynolds) und BAT Germany wegen unzulässiger Tabakwerbung verklagt. Die vzbv, die Dachorganisation der 16 Verbaucherzentralen der Länder und von 19 verbraucherpolitisch orientierten Verbänden, sieht bei einer Werbung von IT einen Verstoß gegen das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG). Nach § 22 Abs. 2 Nr. 1b ist Tabakwerbung verboten, "die ihrer Art nach besonders dazu geeignet ist, Jugendliche oder Heranwachsende zum Rauchen zu veranlassen". Die Tabakkonzerne selbst halten eine Werbung mit Personen, die jünger als 30 Jahre alt sind oder von Jugendlichen bis 21 für jünger gehalten werden, für unrechtmäßig. So steht es jedenfalls in einer Richtlinie, die alle größeren Tabakkonzerne in Deutschland unterzeichnet haben.
Durch eine schriftliche Umfrage unter Schülern hatte der Gesundheitsexperte Johannes Spatz ermittelt, dass eine Mehrheit der Jugendlichen das auf dem Camel-Plakat abgebildete Fotomodell für weitaus jünger einschätzt. Die für die Abteilung Jugend, Gesundheit und Umwelt zuständige Bezirksstadträtin Anke Otto (Bündnis 90/Die Grünen), erwartet von der Klage eine grundsätzliche Klärung, inwieweit die Zigarettenindustrie jugendorientierte Werbung betreiben darf.
FDP-Fraktion vertritt Interessen der Tabakindustrie
Die FDP-Fraktion der Berliner Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf
hatte nichts Besseres zu tun, als die Aktivitäten der Abteilung Gesundheit 21
zu kritisieren. Statt Johannes Spatz dabei zu unterstützen, Jugendliche vor
heimtückischer Tabakwerbung zu schützen, fordert sie vom Bezirksamt u.a.
Auskunft darüber, "wie die Ergebnisse der Befragung in den Besitz der
Verbraucherzentrale Bundesverband gekommen sind und zur Grundlage eines
Rechtsstreits werden konnten". An einer anderen Stelle fragt die
FDP-Fraktion: "Ist nunmehr vom Bezirksamt bzw. von maßgeblichen
Dienststellen statt einer sachlichen Aufklärung eine zuspitzende
Emotionalisierung im 'Kampf' gegen das Rauchen beabsichtigt?"
Die vzbv klagt außerdem gegen den Tabakkonzern BAT Germany - allerdings aus
einem anderen Grund. In einem Magazin hatte BAT mit dem Foto eines übervollen
Pommes-Tellers für verschiedene Zigarettenmarken unter der Überschrift
"Genießen Sie lieber in Maßen statt in Massen" geworben. Im Text
heißt es dann weiter: "Ob Süßes oder Fettiges, ob Alkohol oder Nikotin -
allzu viel ist immer ungesund." Egbert Groote, vzbv-Jurist, schätzt das
als unlauteren Wettbewerb ein. "Die Nennung von Zigarettenmarken suggeriert
trotz der üblichen Gesundheitswarnung im Text, dass Rauchen in Maßen nicht
ungesund ist. Wir sehen gute Chancen, dass unsere beiden Klagen im Interesse des
Jugend- und Verbraucherschutzes Erfolg haben."
taz/Berliner Morgenpost, 29./30.7.02
Im Erft-Kurier vom 3. August 2002 warb der NORMA Lebensmittelfilialbetrieb für verschiedene Produkte, darunter auch für die eigene Zigarettenmarke Marvin. Hier lesen Sie, was die NID davon hält:
"Rechtlich gesehen dürfen Sie alle legalen Produkte herstellen, für sie werben und sie verkaufen. Das gilt selbstverständlich auch für absolut gesundheitsschädliche Produkte wie die Tabakwaren.
Moralisch hingegen stellen Sie sich damit auf eine Stufe mit der Tabakmafia. Ob das dem NORMA-Image förderlich ist, wagen wir ganz offen zu bezweifeln.
Ihnen scheint unbekannt zu sein, dass die Bundesbürger im Alter von 16 bis 69 Jahren zu 62 Prozent Nichtraucher sind (GfK Marktforschung Oktober 2000). Mehr als acht von zehn Nichtrauchern empfinden Tabakrauch als Gestank und wissen, dass Passivrauchen gesundheitsschädlich ist.
Wie, glauben Sie, reagieren Nichtraucher auf eine Werbung, in der gesundheitlich unbedenkliche gemeinsam mit gesundheitlich bedenklichen Artikeln angeboten werden? Sicher in der Gesamtheit nicht positiv, so dass zumindest eine kombinierte Werbung ökonomisch unsinnig ist.
Wir werden über die NORMA-Werbung in unserem nächsten Nichtraucher-Info
(die aktuelle Ausgabe liegt bei) berichten. Sollten wir von Ihnen bis zum 10.
September 2002 die Nachricht erhalten, dass Sie künftig auf Werbung für Ihre
Tabakprodukte - zumindest in Kombination mit gesundheitlich unbedenklichen
Produkten - verzichten, würde das lobend erwähnt werden."
Reaktion: keine.
Werbung mit Raucher
durch Dresdner Bank
"Selbstverständlich haben Sie das Recht, in Ihren Fernseh-Werbespots auch die gesundheitlich bedenklichen Verhaltensweisen eines Teils der Bundesbürger darzustellen - in der Hoffnung, dass die Werbung Wirkung erzielt. Ob Sie allerdings mit dem Raucher in Ihrem neuesten Fernsehspot den gewünschten Erfolg haben werden, wagen wir begründet zu bezweifeln.
Ihnen scheint unbekannt zu sein, ...
Wie, glauben Sie, reagieren Nichtraucher auf eine Werbung, in der Raucher sich
und die Umgebung in blauen Dunst einhüllen? Sicher in der Gesamtheit nicht
positiv. Eine solche Werbung ist daher nicht nur unmoralisch, sondern auch
ökonomisch unsinnig.
Wir werden über Ihren Fernseh-Werbespot in unserem nächsten Nichtraucher-Info
(die aktuelle Ausgabe liegt bei) berichten. Sollten wir von Ihnen bis zum 10.
September 2002 die Nachricht erhalten, dass Sie künftig von einer Werbung mit
Rauchern absehen, würde das lobend erwähnt werden."
Reaktion: keine.
Die zehn größten Zigarettenmarken in Deutschland
Januar bis März 2002 (ohne Handelsmarken)
|
Zigarettenmarke (Hersteller) |
Markt- anteil |
+ / – |
|
Marlboro (Philip
Morris) |
29,82
% |
–0,40
5 |
|
West (Reemtsma/IT) |
9,70
% |
–0,91
% |
|
Lucky
Strike (BAT) |
5,02 % |
+0,47 % |
|
HB (BAT) |
4,83 % |
–0,38
% |
|
Gauloises
Blondes (BAT) |
4,59 % |
+0,47 % |
|
F6 (Philip
Morris) |
4,35 % |
–0,03
% |
|
Camel (JTI) |
2,59 % |
–0,15
% |
|
Peter
Stuyvesant (Reemtsma/IT) |
2,37 % |
–0,28
% |
|
Lord (BAT) |
2,07 % |
–0,20
% |
|
R1 (Reemtsma/IT) |
1,90 % |
–0,27
% |
Quelle: Lebensmittelreport 5/02
Ausgaben für Tabakwaren im 2. Quartal 2002
Im Quartal 2002 wurden in Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamtes
Tabakwaren im Kleinverkaufswert (Verkaufswert im Handel) von 5,8 Mrd. Euro
versteuert. Das waren 431 Mill. Euro oder 8 Prozent mehr als im gleichen
Zeitraum des Vorjahres. Die Steuerwerte der abgesetzten Tabak-Banderolen
betrugen im 2. Quartal 3,4 Mrd. Euro (+ 14,9 %).
Marktanteile nach
Herstellern in
Deutschland
Januar bis März 2002
bei Fabrikzigaretten
|
Hersteller |
Marktanteil West
/ Ost |
+
/ – |
|
Philip
Morris |
35,4 %
/ 41,4 % |
–0,4 % / –1,4 % |
|
BAT |
22,8 % / 23,6 % |
+0,1% / +/–0 % |
|
Reemtsma/IT |
20,5 % / 21,5 %
|
–2,0 %
|
|
Handelsmarken
|
16,7 % / 9,5 % |
+2,4 % / +3,3 % |
|
Japan Tobacco |
3,4 % / 3,8 %
|
–0,2 % / –0,2 % |
|
Sonstige
|
1,0 % / 0,2 % |
+/–0 % / +/–0 % |
Quelle: Lebensmittelreport 5/02
Januar bis März 2002
Westliche Bundesländer
|
Zigarettenmarke |
Marktanteil |
+
/ – |
|
Lucky
Strike Filters |
4,81
% |
0,45
% |
|
Gauloises Blondes Légère |
2,73
% |
0,41
% |
|
Marlboro
Medium |
2,82
% |
0,22
% |
|
Gauloises
Blondes |
2,10
% |
0,12
% |
|
L+M |
0,78
% |
0,02
% |
Östliche
Bundesländer
|
Zigarettenmarke |
Marktanteil |
+
/ – |
|
F6
blue |
2,49
% |
0,48
% |
|
Pall Mall |
5,69
% |
0,45
% |
|
Lucky
Strike Filters |
2,55
% |
0,43
% |
|
F6
Lights |
6,07
% |
0,38
% |
|
Gauloises Blondes Légère |
0,84
% |
0,10
% |
Quelle: Lebensmittelreport 5/02
US-Tabakindustrie manipulierte
u.a. auch Pharma- und Chemiekonzerne
In der Fachzeitschrift JAMA, Bd 288, Nr. 6, S. 738, 2002 berichten Wissenschaftler der Universität von San Francisco über die Manipulation verschiedener Industrie- und Wirtschaftszweige durch die Tabakindustrie. So setzten die Tabakkonzerne - das belegen interne Dokumente - Fluggesellschaften unter Druck, damit weiter gequalmt werden darf. Zudem versuchten sie, Krankenversicherungen davon abzubringen, Nichtraucher zu belohnen. Auch die Vermarktung von Entwöhnungshilfen wie Nikotinkaugummis und Aufklärungskampagnen haben Philip Morris & Co. behindert.
Eine der dokumentierten Geschichten spielt Anfang der 80er Jahre und betrifft den US-Konzern Dow Chemicals: Der hatte den Nikotinkaugummi Nicorette auf den Markt gebracht, zusammen mit Info-Material zur Entwöhnung. Damit von Philip Morris aber weiterhin Chemikalien zum Feuchthalten von Tabak bestellt würden, versicherte Dow, mit Nicorette nicht Position gegen die Tabakindustrie zu beziehen. Philip Morris orderte indes so lange keine Dow-Chemikalien, bis der Chef des Chemiekonzerns versicherte, dass jegliche Werbung von Anti-Tabak-Statements bereinigt sei.
Doch zwei Monate später gab es erneut Ärger - weil Dow-Gelder in ein Anti-Tabak-Gremium geflossen waren, in dem die US-Krebsgesellschaft saß. "Eine alarmierende Entwicklung" nannte das ein Philip-Morris-Direktor in einem Schreiben an Dow. Der Nicorette-Hersteller strich daraufhin alle Mittel für Organisationen, die gegen das Rauchen kämpften. Damit waren die Aufträge des Tabakkonzerns gesichert - auch deshalb, weil wir "als Kunde bessere Einflussmöglichkeiten auf die Vermarktung von Nicorette haben", wie es in einem internen Vermerk bei Philip Morris heißt.
Unter ähnlichen Druck wie Dow geriet der Pharma- und Chemiekonzern
Ciba-Geigy, als er im Dezember 1991 das Nikotinpflaster Habitrol auf den Markt
brachte und innerhalb von zehn Wochen Pflaster für 150 Millionen Dollar
verkaufte und Kampagnen gegen das Rauchen unterstützte. Ein anderer Zweig der
Schweizer Firma verkaufte nämlich Pestizide, die im Tabakanbau eingesetzt
werden. Mitarbeiter von Philip Morris trugen deshalb die Bedenken der
Tabakindustrie der agrochemischen Abteilung von Ciba-Geigy vor. Diese wiederum
vermittelte der Pharmazie-Abteilung ihre "Sorgen" wegen der
Anti-Tabak-Haltung und bot "Hilfe für angemessene Werbekampagnen" an.
Kurz darauf wurden Regeln formuliert, damit sich die Abteilungen nicht ins
Gehege kommen: Kampagnen sollten nur Raucher ansprechen, die sich ohnehin für
Abstinenz entschieden haben, Negativbotschaften zu Tabak müssten unterbleiben
und an der "Freiheit der Wahl zu rauchen" sollte nicht gerüttelt
werden. Wenig später änderte Ciba-Geigy seine Werbung für Habitrol und seine
Vermarktungsstrategien.
Süddeutsche Zeitung, 3.9.02
Tansania:
Tabakkonzerne beuten Land und Menschen aus
Der tansanische Journalist John Waluye führt einen - wie es aussieht - aussichtlosen Kampf gegen die multinationalen Tabakkonzerne, die in seinem Land Tabak aufkaufen zu einem Preis, der viel zu gering ist, um das dem Boden wiederzugeben, was ihm der Tabakanbau entzieht.
Die Ausbeutung des Landes und der Menschen geschieht in einer Art Kreislauf. Zunächst wird der wertvolle Waldboden gerodet, um Tabak anzubauen. Spätestens nach drei Jahren ist der Boden so ausgelaugt, dass er - falls überhaupt noch - lange Zeit nicht mehr zu verwerten ist. Um weiter Tabak anbauen zu können, müssen die nächsten Wälder gerodet werden. Auch für die Fermentierung wird Holz benötigt. Damit die grünen Blätter braun und aromatisch werden, müssen sie nämlich eine Woche lang bei über 70 Grad Celsius "gegrillt" werden.
Die Folgen des Raubbaus an den Wäldern sind zum Teil katastrophal. Ganze Landschaften verkarsten, die Erosion greift um sich. Das Wasser muss oft über viele Kilometer herbeigeschafft werden. Vielen Menschen bleibt nichts anderes übrig, als ihre Dörfer zu verlassen und in die Slums der Städte zu ziehen.
Die Tabakkonzerne drücken die Preise aufgrund monopolartiger Strukturen auf ein Niveau, das an eine Wiederaufforstung gar nicht denken lässt. Viele Bauern, die Verträge über den Kauf von Dünger geschlossen haben, gelangen in eine Schuldenfalle, aus der sie sich nicht befreien können. Das Elend greift um sich.
Die Aufdeckung dieser skandalösen Zusammenhänge ist John Waluyes Engagement zu verdanken. Der Offenlegung sind jedoch enge Grenzen gesetzt. Eine Veröffentlichung in der Zeitung, für die er schreibt, würde wohl mit einer Kündigung enden. Finanziell unabhängige Verlage in Tansania gibt es nicht. Die einzige publizistische Unterstützung erfährt John Waluye im Ausland - so auch durch das Zweite Deutsche Fernsehen, das am 15. September 2002 um 23:30 Uhr einen halbstündigen Bericht von Peter Heller brachte. Titel: "Kahlschlag für den blauen Dunst - Die Tabakmultis in der Dritten Welt".
Russland:
Moskau im
"grauen Dunst"
Unter den schlimmsten Waldbränden seit Jahren litt die russische Hauptstadt in
diesem Jahr. Viele Menschen in Moskau litten unter Atemnot, brennenden Augen und
Kopfschmerzen. Tausende Hektar Wald fielen dem Feuer zum Opfer. Als Brandursache
sieht der oberste Katastrophenschützer der Region Moskau den "menschlichen
Faktor". Vor allem Pilzsammler, Beerenpflücker und Jäger würden
glimmende Zigarettenstummel achtlos wegwerfen. Dem blauen Dunst folgt dann der
"graue Dunst". Kölner Stadt-Anzeiger, 2.8.02
Europäische Union:
Niederlage für die Tabakindustrie
Die neue EU-Richtlinie zur Herstellung und Kennzeichnung von Zigaretten ist nach Auffassung des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) rechtmäßig. Die EU dürfe den Herstellern auch Vorschriften zur Zusammensetzung der Glimmstängel machen, wenn diese zum Export produziert würden. In der Regel folgen die Richter am EuGH den Empfehlungen des Generalanwalts. Damit müssen die Tabakkonzerne die Produktion von starken Zigaretten in der EU höchstwahrscheinlich völlig einstellen.
Die international tätigen Tabakkonzerne British American Tobacco (BAT) und
Imperial Tobacco (IT) hatten in Großbritannien gegen die Umsetzung der
EU-Richtlinie in nationales Recht geklagt. Der dortige High Court of Justice
hatte den EuGH um eine Vorab-Entscheidung gebeten, die dieser voraussichtlich
Anfang 2003 fällen wird.
Neben der Vorschrift, dass Zigaretten, die in der EU produziert werden, nur noch
zehn Milligramm Teer enthalten dürfen, enthält die Richtlinie auch strengere
Werte als bisher für Nikotin und Kohlenmonoxid. Bezeichnungen wie "light"
oder "mild" sind vom nächsten Jahr an verboten. Außerdem werden die
Warnungen vor Gesundheitsgefahren auf den Packungen stark vergrößert. Die
Mitgliedsstaaten können darüber hinaus die Hersteller verpflichten, nicht nur
abschreckende Texte, sondern auch Fotos von Raucherlungen oder Rachenkrebs auf
die Zigarettenpäckchen zu drucken.
Süddeutsche Zeitung, 11.9.02
Europäische Union:
Neue Anti-Tabak-Initiative
der EU-Kommission
Die EU-Kommission hat den Regierungen der Mitgliedsstaaten einen "Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Prävention des Rauchens und für Initiativen zur gezielteren Bekämpfung des Tabakkonsum" übermittelt. Insbesondere in der Zugangsbeschränkung für Kinder und Jugendliche sowie einer rigorosen Beschränkung der Tabakwerbung und des Sponsorings sieht die Kommission einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der gesetzten Ziele. Spätestens nach fünf Jahren sollen die Regierungen einen Bericht vorlegen.
Vatikan:
Rauchverbot im Kirchenstaat
Mit 30 Euro Strafe muss ein Raucher seit Juli 2002 rechnen, wenn er im
Kirchenstaat in öffentlichen Räumen, aber auch in privaten Arbeitsbereichen
oder im Dienstwagen beim Rauchen erwischt wird. Damit hat der Vatikan eine
EU-Richtlinie zum Schutz der Nichtraucher in innerstaatliches Recht umgesetzt.
Das Rauchverbot gilt für die Vatikanbank und die Post, für die Pass-Stellen
und den Supermarkt, für Redaktionsbüros und Studios, für Vor- und
Wartezimmer. Und es soll unnachgiebig durchgesetzt werden. Die Anordnung ist von
sieben Kardinälen unterzeichnet. Ein Vatikan-Insider meinte, dass beim Thema
Rauchen Schilder mit Verbotsbitten ebenso wenig ausreichten wie Vernunftappelle.
Münchner Kirchenzeitung, 14.7.02
Rauchfreier Arbeitsplatz
nützlich bei der
Raucherentwöhnung
Auch wenn es Rauchern nicht behagen sollte: eine strikt rauchfreie Arbeitsumgebung ist effektiver für die Befreiung von der Nikotinabhängigkeit als höhere Tabaksteuern. Zu diesem Ergebnis kommt eine amerikanische Studie, die im British Medical Journal veröffentlicht wurde. Um die gleichen Ergebnisse zu erreichen, wie sie ein Rauchverbot am Arbeitsplatz liefert, müssten die Tabaksteuern um 73 Prozent steigen, was den Preis für eine Packung Zigaretten in Großbritannien auf umgerechnet über zehn Euro steigen ließe, rechnen die Autoren der Studie vor. Sie hatten 26 Einzelstudien zu rauchfreien Arbeitsplätzen ausgewertet und die Ergebnisse zusammengeführt. Damit ist nun wissenschaftlich abgesichert, was die NID seit Jahren immer wieder schlagwortartig formuliert: Ein wirksamer Nichtraucherschutz ist die beste Raucherentwöhnung.
Handelsblatt, 25.7.02
Impfstoff soll
Raucherentwöhnung
erleichtern
Der englische Pharmakonzern Xenova startete erste klinische Versuche zum Einsatz einer Antinikotin-Impfung. Laut dem medizinischen Direktor John Roberts soll der Impfstoff namens TA-NIC Nikotin am Eindringen in das Gehirn hindern. Dies sei ein neuer Ansatz, Raucher bei der Entwöhnung zu unterstützen. Die derzeit auf Nikotin basierenden Anwendungen konzentrieren sich darauf, die Entzugserscheinungen durch Kaugummis und Pflaster zu reduzieren.
Der Impfstoff wird intramuskulär injiziert. Die Wirkung erzielt TA-NIC dadurch,
dass die Substanz Nikotin am Passieren der Blut-Hirn-Schranke hindert. Nikotin
besteht aus einem kleinen Molekül, das nur in Kombination mit einem weiteren
Molekül ins Gehirn eindringen kann. Der Trick ist nach Ansicht Roberts, das
kleine Nikotinmolekül vom Immunsystem aufspüren zu lassen. Dies erfolgt
dadurch, dass der Impfstoff aus einem Nikotinmolekül und einem Choleratoxin
besteht. "Nikotin wird durch die Verbindung mit einem größeren Molekül
für das Immunsystem sichtbar", erklärte der Forscher. Nach einer
einmaligen Immunisierung klammern sich Antikörper an weitere Einzelmoleküle
des Tabaks.
Nach Abschluss der ersten Phase der klinischen Tests folgt die zweite Phase mit
Versuchen an 60 Freiwilligen in Belgien. Ziel ist es, die Sicherheit für
Menschen und die wirksamste Dosierung festzustellen. Erweisen sich die
Ergebnisse als positiv, soll der Impfstoff in fünf Jahren auf den Markt kommen,
so ein Bericht des Fachmagazins New Scientist. Nikotin-Expertin Sue Wonnacott
begrüßte den neuen Ansatz gegen die Nikotinsucht: "Pflaster und Kaugummi
verbessern die Chancen der Raucherentwöhnung um lediglich zehn Prozent."
Andere Experten sind aber skeptisch, ob der Impfstoff die üblichen
Raucherentwöhnungsquoten erhöhe. Der aussichtsreichste Weg sei die Kombination
von Verhaltenstherapie und Nikotinersatzstoffen. www.getwellness.ch
9/02
Vorheriger Rauchstopp
vermindert Komplikationen
nach Operation
Ein einmonatiger Rauchstopp vor der Operation vermindert die postoperative
Erkrankungshäufigkeit erheblich. Dies ergab eine Untersuchung an 120 dänischen
Rauchern, von denen 60 etwa einen Monat vor einem operativen Eingriff mittels
kombinierter Verhaltens- und Nikotinersatztherapie das Rauchen völlig
einstellten oder stark reduzierten, während die anderen 60 unvermindert weiter
rauchten. Bei der Wundheilung der "Entwöhnten" war das
Komplikationsrisiko um 83 % verringert. Eine kardiovaskuläre Insuffizienz
(Herz- und Gefäßschwäche) trat bei 10 % der Rauchergruppe auf, nicht aber bei
den "Ex-Rauchern". Diese Effekte zeigten sich allerdings nur, wenn das
Rauchen völlig eingestellt wurde. Bei lediglich reduziertem Zigarettenkonsum
fanden sich nur unwesentliche Unterschiede im Vergleich zu den Rauchern, die
ohne Einschränkung weiter rauchten.
Mitteilungen des ÄARG 2/02
Die Pharmacia GmbH hat das Design der Packungen ihres Nikotinkaugummis nicorette verändert. Weltweit steckt diese Raucherentwöhnungshilfe jetzt nicht mehr in einer sperrigen querformatigen, sondern in einer "schlanken" Schachtel im Hochformat mit runden, flachen "Meilensteinen". Neben den in Dunkelgrün gehaltenen Steinen motivieren den Anwender die Worte "Step by Step - eine Zigarette nach der anderen besiegen".

Die japanische Ausgabe der neuen nicorette-Schachtel
Die Pharmacia GmbH sendet Interessierten auf Wunsch gern eine Liste mit der aktuellen Literatur zur Raucherentwöhnung und anschließend auch die gewünschte Literatur zu. Anforderungen sind zu richten an:
Pharmacia GmbH
nicorette Science
Am Wolfsmantel 46
91058 Erlangen
( 09131 62-1926
In den Apotheken werden neben der Nicorette noch Nicotinell und Niquitin als Nikotinersatzprodukte angeboten. Informationen im Internet unter:
www.nicorette.de
www.nicotinell.de
www.niquitin.de
Handlungsempfehlungen für eine wirksame Tabakkontrollpolitik in Deutschland
Gesundheit fördern - Tabakkonsum verringern. Dieses Ziel verfolgen die Handlungsempfehlungen, die das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) und über 30 Experten im Sonderband I der Roten Reihe zur Tabakprävention und Tabakkontrolle Politik und Gesellschaft geben. Hier ein kurzer Überblick:
In seinem Vorwort zitiert Harald zur Hausen, Wissenschaftlicher Stiftungsvorstand des DKFZ, den früheren Bundespräsidenten Roman Herzog: "Es muss ein Ruck durch die Gesellschaft gehen", hatte dieser formuliert. Diesen Ruck fordert zur Hausen auch für die Tabakkontrollpolitik. Wer Gesundheit fördern will, muss den Tabakkonsum verringern.
Um unberechtigter Kritik vorzubeugen, enthält die Präambel die Feststellung, "dass durch die Handlungsempfehlungen nicht Raucher diskriminiert werden, sondern der Tabakkonsum als Ursache für Abhängigkeit, Krankheit und vorzeitigen Tod marginalisiert wird."
Zunächst werden das Ausmaß des Tabakkonsums und die tabakbedingten gesundheitlichen und ökonomischen Konsequenzen aufgezeigt, wobei für alle Daten die Literaturstellen angegeben sind. Anschließend werden Maßnahmen zur Verringerung des Tabakkonsums vorgestellt, die sich in anderen Ländern als machbar und wirksam erwiesen haben. Die konkret aufgeführten Verantwortlichen in Deutschland erhalten dann darauf aufbauend Handlungsempfehlungen.
Die Experten informieren den Leser über "wirksamkeitsüberprüfte Maßnahmen" zu folgenden Themenkomplexen:
1. Erhöhung der Tabaksteuern
2. Bekämpfung des illegalen Handels mit Tabakprodukten
3. Verbot von Tabakwerbung und Sponsoring
4. Schaffung einer rauchfreien Umwelt
5. Produktregulierung und Verbraucherinformation
6. Abgabe und Vertrieb von Tabakwaren
7. Schulische Tabakprävention
8. Massenmediale Tabakprävention
9. Beratungs- und Behandlungsmaßnahmen zur Tabakentwöhnung
Entscheidend für die Wirksamkeit der Maßnahmen ist, dass sie zeitgleich
umgesetzt werden. In den USA zum Beispiel sei der Tabakkonsum in jenen
Bundesstaaten besonders stark - auf weniger als die Hälfte - gesunken, in denen
umfassende Tabakkontrollprogramme verwirklicht worden sind.
Die 80-seitige Broschüre enthält neben vielen zum Teil grafisch aufbereiteten
Daten auch eine ganze Reihe von entlarvenden Zitaten von Managern der
Tabakindustrie sowie umfangreiche Literaturnachweise. Sie kann angefordert
werden beim
DKFZ - Stabsstelle Krebsprävention
Im Neuenheimer Feld 280
69120 Heidelberg
m.poetschke-langer @ dkfz.de
Fax 06221 42-3020
Eckhard Küther spürte sofort, dass hier etwas nicht stimmte. Die Luft passte einfach nicht zu einer medizinischen Praxis in Berlin-Schöneberg. Deshalb war sein erster Behandlungstermin auch sein letzter. Zwar rauchte der Heilpraktiker nicht selbst, aber sein Personal. Als er die Bitte äußerte, die Türe zu schließen, damit der Tabakqualm nicht in das Wartezimmer strömt, bekam er zur Antwort, dass er sich ja in den Wintergarten setzen könne. Dabei hatte eine der Mitarbeiterinnen ihm noch kurz zuvor ein Faltblatt mit Informationen für Patienten in die Hand gedrückt. Darauf stand u.a.: "Vermeiden Sie Koffein, Nikotin und andere Stimulanzien, welche das Nervensystem erregen."
Notfallseelsorger hat
immer Marlboro dabei
Seit sieben Jahren leistet der katholische Pfarrer Edwin Müller im Krankenhaus Sigmaringen Seelsorgearbeit. Als im Sommer zwei Flugzeuge nach einem Zusammenstoß in der Luft abstürzten, half er dabei mit, die Unfallverletzten zu retten und zu betreuen. Auf einem Bild zu einem Bericht im Südkurier vom 6. Juli ist er zu sehen mit einer Marlboro-Schachtel in der Hand. Darunter war zu lesen: "Der Nichtraucher hat immer eine Schachtel Zigaretten dabei, für Notfälle." Angesichts der Tatsache, dass gerade für Verletzte und unter Schock stehende Unfallopfer Nikotin eine große körperliche Belastung darstellt - selbst für gewohnheitsmäßige Raucher - wandte sich die NID in einem Schreiben an den Kirchenmann:
Geistlichen sagt man einen direkten Draht zu Gott nach. Diese kurze Leitung wollen Sie wohl auch nützen, wenn Sie Menschen, die in Not geraten sind, eine Marlboro anbieten. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass diese Menschen dann schneller in den Himmel kommen, nimmt mit jeder Zigarette zu. So was nennt man dann aktive Sterbehilfe.
Allerdings: Rauchen ist Selbstmord in Raten und Selbstmord sowie die
Unterstützung zum Selbstmord sollen ja nicht gerade Verhaltensweisen sein, die
Gott gefällig sind. So kann sich Ihre - sicher gut gemeinte - Hilfe schnell als
Umleitung in die Hölle erweisen.
Erwiesenermaßen gibt es jedoch nicht nur Raucher, sondern auch Nichtraucher.
Was haben Sie denn Letzteren zu bieten und vor allem jenen, bei denen - wegen
leidvoller Erfahrungen - schon der Gedanke an eine Zigarette Übelkeit
hervorruft?
Also irgendwie scheint Ihre Handlungsweise weder logisch noch einer
Extremsituation angemessen zu sein. Warum holen Sie nicht ärztlichen Rat ein,
um den Unfallopfern oder anderweitig in Not geratenen Menschen so zu helfen,
dass nicht mit einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes oder mit dem
vorzeitigen Ableben zu rechnen ist? Sollte es in Ihrem Krankenhaus keinen
fachlich versierten und verantwortungsbewussten Mediziner geben, nenne ich Ihnen
gern einige hochqualifizierte Ansprechpartner.
Ich darf Ihnen - unabhängig von der Kritik im Detail - versichern, dass ich Ihre Arbeit im Grundsatz schätze. EGK
Unsinnige Tradition
bei Freisprechung
der Fleischer
NID-Mitglied Gerhard Sensenschmidt, pensionierter Berufsschulleiter, nahm in einem Leserbrief in der Dithmarscher Rundschau vom 12. Juli 2002 eine Tradition aufs Korn, über die drei Tage zuvor berichtet wurde:
Es gibt "Bräuche", die sind so dumm, wie sie alt sind. So dürfte das "Verpassen" einer Zigarre an die frisch gebackenen Fleischergesellen anlässlich ihrer Freisprechung aus einer Zeit stammen, als man noch nichts wusste von den gesundheitlichen Gefahren des Rauchens. Heutzutage aber einen Nichtraucher dazu zu zwingen, um einer unsinnigen "Tradition" willen eine Zigarre zu rauchen, kann man nur als unverantwortlichen Unfug bezeichnen.
Es wäre sehr schön, wenn dem erfreulicherweise nichtrauchenden Obermeister, wie er gerade in der Lebensmittelbranche hochwillkommen sein muss, ein neues, beständigeres und "gesünderes" Geschenk einfiele, mit dem man den neuen Gesellen eine dauerhafte Freude bereiten könnte: als Andenken an ein für ihr Leben sehr wichtiges feierliches Ereignis.
Auch einen Bier- und Sektzwang sollte man heute nicht mehr ausüben - in einer Zeit, in der die alkoholbedingten Verkehrsunfälle Jugendlicher in bedenklichem Maße zunehmen. Man sollte lernen, auch mit einem Glas voller guten Fruchtsaftes - zumindest wahlweise - anzustoßen.
Rauchfreie Tanzparty
in Bremen
Die rauchfreien Tanzpartys in Bremen werden fortgesetzt. Veranstaltungsort sind in ungleichmäßigem Wechsel das Bürgerhaus Weserterrassen und der Veranstaltungssaal der Friedensgemeinde. Nähere Informationen bei Martina Pruß, ( 0421 371248, oder unter www.meeraparty.de im Internet.
Hessischer Justizminister
raucht trotz Verbots
Null Toleranz wolle er üben und schon kleinste Regelverstöße unnachgiebig
ahnen, hatte Hessens Justizminister Christian Wagner (CDU) angekündigt. Die
Schlussfolgerung, dass er selbst deshalb peinlich darauf bedacht sein müsste,
Regeln einzuhalten, zeigte sich als zu blauäugig. Denn Wagner fuhr nicht nur zu
schnell (und erhielt einen Monat Fahrverbot), sondern zündete sich trotz
Rauchverbots einen Zigarillo im Darmstädter Staatsarchiv an. Der Tabakqualm
löste einen Brandalarm aus, was dazu führte, dass die Darmstädter Feuerwehr
mit 16 Mann anrückte. Inzwischen hatte der Justizminister jedoch seinen
Nikotinschnuller in ein Sektglas versenkt, so dass es nichts mehr zu löschen
gab.
Wiesbadener Kurier, 22.3.02
Verarbeitungsmaschinen
für Tabak machten
Kurt A. Körber reich
Ein neues Buch erinnert daran, dass man durch Tabak nicht nur krank, sondern auch reich werden kann. Der Hamburger Ingenieur und Erfinder Kurt A. Körber (1902-1992) verabscheute das Rauchen, entwickelte aber die effizientesten Maschinen zur Herstellung der Glimmstängel. Sein Unternehmensziel war "Profit, Profit, Profit".
Das Institut für Arbeits- und Sozialhygiene in Karlsruhe prüfte in den vergangenen zwei Jahren 930 Manager - darunter rund 300 aus daxnotierten Unternehmen - auf Herz und Nieren. Das Ergebnis: Die Manager sind gesünder als der durchschnittliche Bundesbürger. Ein Grund dafür ist, dass nur 11,5 Prozent der männlichen und 15 Prozent der weiblichen Chefs zur Zigarette greifen. Ihre Mitarbeiter rauchen deutlich mehr: 35,6 Prozent der Männer und 21,5 Prozent der Frauen.
Kölner Stadt-Anzeiger, 10.4.02
Thema Rauchen bei
Abiturprüfung
Wer an der Städtischen Fachoberschule für Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege in München im Fach Deutsch das Abi machen wollte, hatte auch eine Textaufgabe (Titel "Asche zu Kohle. Rauchen gefährdet Ihre Gesundheit - und das ist gut so") zur Auswahl. Der Artikel stammt aus der Süddeutschen Zeitung vom 31. Juli 2001 und beschäftigt sich mit der von Philip Morris finanzierten Studie über die Auswirkungen einer Erhöhung der Tabaksteuer in Tschechien. Die beauftragte Firma war zu dem Ergebnis gekommen, dass Raucher für den Staat von Vorteil sind. Dass dies nicht mit den Erkenntnissen der Volkswirtschaft in Einklang zu bringen ist und zu einer Reihe von Widersprüchen führt, spricht der Verfasser des Artikels an. Die Fachoberschüler erhielten u.a. auch die Aufgabe, zur Forderung nach einer drastischen Erhöhung der Tabaksteuer Stellung zu nehmen.
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22.
Februar 2003 Faschingsball
in Wiesbaden '
06122 2194 26./27.
April 2003 Mitgliederversammlung der Nichtraucher-Initiative Deutschland e.V. und Informationsaustausch der Nichtraucher-Initiativen in Oberwesel '
089/3171212 16./17.
Mai 2003 6.
Deutsche Nikotinkonferenz in Erfurt '
0361/64508-0 3.
bis 8. August 2003 12. Weltkonferenz Rauchen oder Gesundheit in Helsinki wctoh2003@congcreator.com www.wctoh2003.org
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Das Nichtraucher-Info ist ein Mitteilungsorgan der Nichtraucher-Initiative Deutschland (NID) e.V. für Mitglieder von Nichtraucher-Initiativen und die Öffentlichkeit.
Der Bezugspreis ist im
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Herausgeber: NID Redaktion: Ernst-Günther Krause (verantwortlich) unter Beteiligung von Mitgliedern
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