Rund 93 Prozent der Nie-Raucher sind mit dem Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz und in Gaststätten zufrieden. Beim Wohnen sieht es allerdings nicht so rosig aus.
Das Bundesverfassungsgericht erklärt die mehrtägige Unterbringung eines Nichtrauchers mit starken Rauchern in der Justizvollzugsanstalt zu einem Grundrechtseingriff.
Die ehemalige First Lady begann als Kind künstlich zu husten, wenn ihre Eltern zur Zigarette griffen. Ihr Mann Barack hat das Rauchen aufgegeben, kaut gelegentlich aber noch Nikotinkaugummis.
In den besonders vom Fremdenverkehr lebenden Bundesländern Salzburg, Kärnten, Tirol und Vorarlberg sprach sich im Januar 2018 sogar 80 Prozent für eine völlig rauchfreie Gastronomie aus.